Art des Praktikums
im Praktikumsvertrag
Im Abschnitt "Art des Praktikums" wird definiert, um welche Form des Praktikums es sich handelt – ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer schulischen oder akademischen Ausbildung, ein freiwilliges Praktikum zur beruflichen Orientierung oder beispielsweise ein Vor- oder Nachpraktikum.
Die genaue Einordnung ist wichtig, da sich daraus rechtliche Unterschiede ergeben, etwa im Hinblick auf Vergütung, Arbeitszeit oder Sozialversicherungspflicht.
Dieser Vertragsbestandteil schafft Klarheit für beide Seiten und stellt sicher, dass das Praktikum korrekt organisiert und entsprechend der geltenden Regelungen durchgeführt wird.

Was sollte man bei der Art des Praktikums beachten?
Die genaue Einordnung der Art des Praktikums ist entscheidend für die rechtliche Ausgestaltung des gesamten Vertragsverhältnisses – und sollte deshalb klar und unmissverständlich im Vertrag festgehalten werden. Es muss deutlich erkennbar sein, ob es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, das im Rahmen einer schulischen, hochschulischen oder beruflichen Ausbildung vorgeschrieben ist, oder um ein freiwilliges Praktikum, das zur beruflichen Orientierung oder zum Erwerb praktischer Erfahrungen dient. Diese Unterscheidung hat direkte Auswirkungen auf Themen wie Vergütung, Versicherungsschutz, Sozialabgaben, Kündigungsfristen und die Anwendung des Mindestlohngesetzes.
Besonders bei Pflichtpraktika sollte ein Verweis auf die entsprechende Studien- oder Ausbildungsordnung erfolgen oder eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung beigefügt werden. Bei freiwilligen Praktika ist darauf zu achten, dass die Dauer, der Umfang und die Ziele des Praktikums realistisch und nachvollziehbar definiert sind. Zudem kann es hilfreich sein, eine kurze Erläuterung aufzunehmen, warum das Praktikum durchgeführt wird – etwa zur Vorbereitung auf ein Studium, zur beruflichen Neuorientierung oder zur Vertiefung bestimmter Fähigkeiten.
Wer die Art des Praktikums klar benennt, schafft von Anfang an rechtliche Sicherheit und sorgt dafür, dass alle weiteren Vertragsinhalte korrekt darauf abgestimmt sind. Damit wird vermieden, dass der Vertrag rechtlich angreifbar ist oder später unnötige Missverständnisse entstehen.
Häufige Formulierungen
über die Art des Praktikums im Vertrag
Eine anschließende Weiterbeschäftigung kann nach erfolgreichem Praktikum geprüft werden.
Möglichkeit auf Übernahme.
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Konkrete Beispiele
Die Art des Praktikums beeinflusst zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen – darunter Vergütung, Versicherung, Arbeitszeitregelungen und die Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes. Umso wichtiger ist es, diese eindeutig im Vertrag zu benennen.
Ein positives Beispiel für eine klare Formulierung wäre:
„Es handelt sich um ein Pflichtpraktikum gemäß § 4 der Studienordnung im Rahmen des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaft an der Hochschule XY.“ Diese Aussage ist konkret, bezieht sich auf eine nachvollziehbare Grundlage und lässt keine Zweifel über die Einordnung.
Ein negatives Beispiel wäre:
„Es handelt sich um ein Praktikum zur Orientierung.“ – diese vage Formulierung lässt offen, ob es sich um ein freiwilliges oder ein verpflichtendes Praktikum handelt, was zu Problemen bei der Anerkennung oder bei rechtlichen Prüfungen führen kann.
Wer die Art des Praktikums eindeutig benennt, schafft eine sichere Basis für alle weiteren Vertragsinhalte und schützt sowohl Unternehmen als auch Praktikant*in vor Missverständnissen und rechtlichen Unsicherheiten.

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über die Praktikumsart im Vertrag
..fügen wir demnächst hinzu. Unser Content erweitert sich täglich. Sorry für die Verspätung!
Häufige Fragen
zur Praktikumsart
Warum muss die Art des Praktikums im Vertrag festgehalten werden?
Die Art des Praktikums – ob freiwillig oder verpflichtend – bestimmt zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen, die im Vertrag berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen z. B. die Frage, ob eine Vergütung gezahlt werden muss, ob das Mindestlohngesetz greift, welche Sozialversicherungsbeiträge fällig sind oder ob ein Urlaubsanspruch besteht. Ohne diese klare Einordnung kann es zu rechtlichen Unsicherheiten kommen. Außerdem verlangen viele Bildungseinrichtungen eine eindeutige Benennung der Praktikumsart, um das Praktikum als Pflichtbestandteil einer Ausbildung oder eines Studiums anerkennen zu können.
Worin liegt der Unterschied zwischen einem Pflichtpraktikum und einem freiwilligen Praktikum?
Ein Pflichtpraktikum ist durch eine Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben. Es ist Bestandteil einer formalen Ausbildung und unterliegt meist anderen rechtlichen Regeln als ein freiwilliges Praktikum – zum Beispiel hinsichtlich Vergütung oder Arbeitszeit. Ein freiwilliges Praktikum hingegen dient der beruflichen Orientierung und kann vor, während oder nach einer Ausbildung oder eines Studiums absolviert werden. Hier gelten häufig arbeitsrechtliche Schutzvorschriften, insbesondere bei längerer Dauer (z. B. Mindestlohnpflicht ab dem vierten Monat).
Wie kann die Art des Praktikums im Vertrag korrekt formuliert werden?
Die Formulierung sollte klar, eindeutig und möglichst konkret sein. Ein gutes Beispiel wäre: „Es handelt sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiengangs XY an der Hochschule Musterstadt, gemäß § 4 der Studienordnung.“ Oder bei einem freiwilligen Praktikum: „Es handelt sich um ein freiwilliges Orientierungspraktikum vor Aufnahme eines Studiums.“ Solche Formulierungen lassen keinen Raum für Interpretationen und schaffen rechtliche Klarheit.
Was passiert, wenn die Art des Praktikums nicht eindeutig benannt ist?
Fehlt diese Angabe oder ist sie ungenau, kann das zu Problemen führen – etwa bei der Frage, ob eine Vergütung zu zahlen ist oder ob das Praktikum für ein Studium angerechnet werden kann. Auch rechtliche Streitigkeiten über Kündigungsfristen oder Versicherungspflichten lassen sich oft nur vermeiden, wenn die Art des Praktikums im Vorfeld eindeutig geklärt ist. Eine klare Formulierung hilft somit nicht nur im betrieblichen Alltag, sondern schützt beide Seiten auch im Konfliktfall.