Versicherungsschutz

im Praktikumsvertrag

Der Abschnitt "Versicherungsschutz" regelt, in welchem Umfang der/die Praktikantin während des Praktikums versichert ist. Dieser Punkt ist besonders wichtig, da es im Rahmen betrieblicher Tätigkeiten jederzeit zu Unfällen oder Haftungsfällen kommen kann. Eine klare Regelung zum Versicherungsschutz schafft Sicherheit für beide Seiten und stellt sicher, dass im Ernstfall die Zuständigkeiten geklärt sind.

Bei Pflichtpraktika, die im Rahmen einer schulischen oder akademischen Ausbildung stattfinden, besteht häufig über die Bildungseinrichtung eine gesetzliche Unfallversicherung. Bei freiwilligen Praktika hingegen ist in der Regel das Unternehmen verpflichtet, den/die Praktikantin über die gesetzliche Unfallversicherung des Betriebs abzusichern. In beiden Fällen sollte im Vertrag genau benannt werden, ob und in welcher Form dieser Schutz besteht.

Zusätzlich zur Unfallversicherung kann auch die Frage der Haftpflichtversicherung relevant sein – insbesondere dann, wenn der/die Praktikantin mit wertvollen Geräten, Kundendaten oder sensiblen Aufgaben betraut ist. Unternehmen sollten in diesem Fall klarstellen, ob eine betriebliche Haftpflichtversicherung greift oder ob ein privater Versicherungsschutz empfohlen wird.

Ein transparenter Umgang mit dem Thema Versicherung schützt alle Beteiligten und zeigt Verantwortungsbewusstsein seitens des Unternehmens. Gleichzeitig vermittelt dieser Abschnitt dem/der Praktikantin ein realistisches Bild davon, welche Risiken existieren und wie sie abgesichert sind – ein wichtiger Aspekt in der beruflichen Vorbereitung.

Was sollte man beim Versicherungsschutz beachten?

Der Versicherungsschutz ist ein oft unterschätzter, aber äußerst wichtiger Bestandteil eines Praktikumsvertrags – denn auch während eines Praktikums können Unfälle, Schäden oder rechtliche Haftungsfragen auftreten. Entscheidend ist zunächst, ob es sich um ein Pflicht- oder ein freiwilliges Praktikum handelt: Bei Pflichtpraktika sind Praktikantinnen in vielen Fällen über die Schule oder Hochschule gesetzlich unfallversichert. Bei freiwilligen Praktika hingegen liegt die Verantwortung in der Regel beim Unternehmen, das den/die Praktikantin über die betriebliche Unfallversicherung absichern muss.

Neben der Unfallversicherung sollte auch die Frage der Haftpflichtversicherung beachtet werden – insbesondere wenn der/die Praktikantin mit teurer Technik, Kundendaten oder sensiblen Aufgaben betraut wird. Hier kann entweder der betriebliche Versicherungsschutz greifen oder es kann notwendig sein, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen bzw. nachzuweisen. Auch ein Hinweis auf die Absicherung bei Wegeunfällen – also auf dem Hin- und Rückweg – sollte nicht fehlen.

Wichtig ist, dass im Vertrag klar benannt wird, welche Versicherungen bestehen und wer im Schadensfall haftet. Diese Transparenz schützt nicht nur das Unternehmen, sondern gibt auch dem/der Praktikantin ein sicheres Gefühl. Wer frühzeitig für klare Verhältnisse sorgt, zeigt Verantwortungsbewusstsein und trägt zu einem vertrauensvollen, professionellen Praktikumsverhältnis bei.

Häufige Formulierungen

über den Versicherungsschutz in Praktikantenverträgen


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Konkrete Beispiele

Der Versicherungsschutz ist ein oft übersehener, aber äußerst wichtiger Bestandteil des Praktikumsvertrags. Er sichert beide Seiten im Falle eines Unfalls oder Schadens ab und sollte deshalb klar und eindeutig geregelt sein. Dabei ist insbesondere zu unterscheiden, ob das Praktikum als Pflichtpraktikum oder als freiwilliges Praktikum durchgeführt wird – denn davon hängt ab, ob die Absicherung über eine Bildungseinrichtung erfolgt oder vom Unternehmen übernommen werden muss.

Ein positives Beispiel wäre:
„Der/die Praktikantin ist während der Dauer des Pflichtpraktikums über die Hochschule unfallversichert. Eine zusätzliche betriebliche Haftpflichtversicherung besteht seitens des Unternehmens.“ Diese Formulierung gibt Klarheit über den Umfang und die Zuständigkeit der Versicherungen.

Ein negatives Beispiel wäre hingegen:
„Die Versicherung ist Sache des/der Praktikantin.“ – diese Aussage ist zu pauschal, rechtlich fragwürdig und lässt den/die Praktikantin ohne Orientierung im Schadensfall zurück.

Eine transparente Regelung zum Versicherungsschutz zeigt, dass das Unternehmen Verantwortung übernimmt, schafft Vertrauen und schützt alle Beteiligten im Ernstfall vor unangenehmen Überraschungen.

Relevante Beiträge

zur Versicherung in Praktika


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Häufige Fragen

über den Versicherungsschutz


Warum ist der Versicherungsschutz im Praktikum so wichtig?
Während eines Praktikums kann es – wie im regulären Berufsleben – zu Unfällen oder Schadensfällen kommen. Deshalb ist es essenziell, dass klar geregelt ist, welche Versicherungen greifen, wer im Ernstfall haftet und ob der/die Praktikantin ausreichend abgesichert ist. Ein transparenter Versicherungsschutz schützt sowohl das Unternehmen als auch den/die Praktikantin und schafft Vertrauen auf beiden Seiten. Besonders bei Tätigkeiten im Betrieb, im Außendienst oder mit technischen Geräten ist eine entsprechende Absicherung unerlässlich.

Bin ich als Praktikant*in automatisch unfallversichert?
Das hängt von der Art des Praktikums ab. Bei einem Pflichtpraktikum im Rahmen einer schulischen oder akademischen Ausbildung sind Praktikantinnen in der Regel über die Schule oder Hochschule gesetzlich unfallversichert – sowohl im Betrieb als auch auf dem Hin- und Rückweg. Bei einem freiwilligen Praktikum ist dagegen meist das Unternehmen dafür verantwortlich, die/den Praktikant*in bei der Berufsgenossenschaft anzumelden und damit den betrieblichen Unfallversicherungsschutz zu gewährleisten. Eine entsprechende Regelung sollte im Vertrag deutlich festgehalten werden.

Brauche ich zusätzlich eine Haftpflichtversicherung?
In vielen Fällen ist es sinnvoll – manchmal sogar notwendig –, dass Praktikantinnen über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, insbesondere wenn sie mit sensiblen Daten, wertvoller Technik oder Kundeneigentum arbeiten. Manche Unternehmen bieten einen betrieblichen Haftpflichtschutz an oder integrieren Praktikantinnen in bestehende Versicherungen. Ob eine zusätzliche Absicherung notwendig ist, sollte im Vorfeld geklärt und im Vertrag transparent geregelt werden.

Was passiert, wenn ich während des Praktikums einen Unfall habe?
Kommt es zu einem Unfall während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeit bzw. nach Hause, greift bei versichertem Status in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung. Wichtig ist, dass der Unfall dem Unternehmen unverzüglich gemeldet wird, damit eine Meldung an die Berufsgenossenschaft erfolgen kann. Fehlt ein entsprechender Versicherungsschutz oder ist dieser unklar geregelt, kann das zu Problemen bei der Kostenübernahme führen – deshalb ist Vorsorge hier besonders wichtig.

Muss der Versicherungsschutz im Vertrag geregelt sein?
Unbedingt! Der Vertrag sollte klar festhalten, ob und über wen ein Unfall- oder Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Im besten Fall wird auch erläutert, welche Leistungen abgedeckt sind und ob weitere Versicherungen empfohlen oder vorausgesetzt werden. Das schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern zeigt auch, dass das Unternehmen die Verantwortung für das Wohlergehen der Praktikant*innen ernst nimmt.

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