Ausbildungspraktikum

Ablauf, Pflichten & Vertrag

Ein Ausbildungspraktikum ist mehr als nur ein Pflichttermin im Kalender – es ist die praktische Ergänzung zur Theorie und oft der Moment, in dem sich zeigt, wie gut das Gelernte in der echten Berufswelt funktioniert. Ob als Teil einer schulischen Ausbildung, im Rahmen eines Fachabiturs oder während einer Umschulung:

Das Ausbildungspraktikum bringt Lernende und Betriebe zusammen – mit dem Ziel, voneinander zu lernen.

Anders als bei freiwilligen Praktika ist das Ausbildungspraktikum strukturell in die Ausbildung eingebettet. Es folgt konkreten Vorgaben der Schule oder Bildungseinrichtung – sei es in Bezug auf Dauer, Inhalte oder Dokumentation.

Auf dein-Praktikumsvertrag.de zeigen wir einen Überblick über rechtliche Grundlagen, typische Aufgaben, die Rolle der Schule – und zeigen, wie ein Ausbildungspraktikum so gestaltet wird, dass es für alle Beteiligten echten Mehrwert bringt.

Was ist ein Ausbildungspraktikum?

Ein Ausbildungspraktikum ist ein Praktikum, das im Rahmen einer beruflichen Ausbildung absolviert wird – entweder als fester Bestandteil der Ausbildungsordnung oder als ergänzender Praxiseinsatz zur Vertiefung bestimmter Kenntnisse. Es kann sowohl im dualen Ausbildungssystem als auch im Rahmen einer schulischen Ausbildung (z. B. an Berufsfachschulen, Fachoberschulen oder Berufskollegs) vorgesehen sein. Ziel eines Ausbildungspraktikums ist es, das theoretisch vermittelte Wissen in realen betrieblichen Zusammenhängen anzuwenden und zu erweitern.

In vielen Bildungsgängen ist ein Praktikum verpflichtend vorgeschrieben, etwa als mehrwöchiger Einsatz in einem bestimmten Berufsfeld oder als Blockpraktikum in verschiedenen Betrieben. Die konkreten Anforderungen – wie Dauer, Inhalte oder Beurteilungskriterien – werden in der Regel durch die Ausbildungsordnung oder die jeweilige Bildungseinrichtung vorgegeben. Häufig muss das Praktikum in einem Unternehmen absolviert werden, das bestimmte Voraussetzungen erfüllt (z. B. Ausbildungsberechtigung, fachliche Nähe zum Ausbildungsschwerpunkt).

Da es sich beim Ausbildungspraktikum meist um ein Pflichtpraktikum handelt, gelten spezielle rechtliche Rahmenbedingungen: Kein Mindestlohn, keine klassische Vergütungspflicht und in der Regel Versicherung über die Schule oder Einrichtung. Dennoch ist ein schriftlicher Praktikumsvertrag sinnvoll, um Rechte und Pflichten klar zu regeln – insbesondere bei Themen wie Arbeitszeiten, Tätigkeitsbereich oder Versicherungsschutz. In manchen Fällen wird das Praktikum zusätzlich im Berichtsheft dokumentiert oder durch die Schule evaluiert.

Ausbildungspraktika sind für Lernende eine entscheidende Phase, um Theorie mit Praxis zu verbinden, berufliche Abläufe kennenzulernen und soziale Kompetenzen im Team zu stärken. Für Unternehmen ist das Ausbildungspraktikum eine gute Gelegenheit, potenzielle Auszubildende oder künftige Fachkräfte kennenzulernen – gerade bei schulischen Ausbildungen, die weniger Betriebsbezug haben, ein wichtiger Einblick für beide Seiten.

Ein strukturiertes Ausbildungspraktikum leistet somit einen wertvollen Beitrag zur Qualitätsentwicklung beruflicher Bildung – vorausgesetzt, es wird sorgfältig geplant, betreut und dokumentiert.

Ziele und Nutzen

des Ausbildungspraktikums

Ein Ausbildungspraktikum dient dazu, die während der schulischen oder beruflichen Ausbildung erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden und zu vertiefen. Es schlägt die Brücke zwischen dem theoretischen Unterricht und der Arbeitswelt und hilft dabei, das Gelernte im realen Berufsalltag zu erproben.

Ziel ist es, betriebliche Abläufe kennenzulernen, Erfahrungen im Umgang mit Kolleginnen und Kundinnen zu sammeln und die eigenen beruflichen Fähigkeiten weiterzuentwickeln.

Für Auszubildende ist das Praktikum eine wichtige Gelegenheit, Sicherheit im Berufsalltag zu gewinnen – für Betriebe gleichzeitig eine Chance, engagierte Nachwuchskräfte kennenzulernen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Da das Ausbildungspraktikum meist im Rahmen einer Pflichtausbildung (z. B. an einer Berufsfachschule oder Fachoberschule) absolviert wird, gelten andere rechtliche Vorgaben als bei freiwilligen Praktika.

In der Regel besteht kein Anspruch auf Vergütung, und der Versicherungsschutz wird oft über die Schule oder Bildungseinrichtung geregelt.

Die Arbeitszeiten richten sich nach den schulischen Vorgaben und – bei Minderjährigen – nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Wichtig ist: Auch wenn es sich nicht um ein reguläres Arbeitsverhältnis handelt, sollten Rechte und Pflichten in einer Praktikumsvereinbarung schriftlich festgehalten werden, um Klarheit für beide Seiten zu schaffen.

Praktikumsverträge für die Ausbildung

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Rolle der Bildungseinrichtung

und der Auszubildenden

Die Schule oder Ausbildungsstätte übernimmt in der Regel die Organisation des Ausbildungspraktikums oder gibt klare Rahmenbedingungen vor. Dazu gehören oft Vorgaben zur Dauer, zu den Lernzielen und zur Dokumentation, etwa durch ein Berichtsheft oder einen Praktikumsnachweis, sowie eine Praktikumsbescheinigung.

Die Auszubildenden sind gefordert, sich aktiv mit dem Praktikumsplatz (Prakikumsplatz in Hamburg gesucht?) auseinanderzusetzen, pünktlich und zuverlässig zu arbeiten und ihre Erfahrungen zu reflektieren. Bei schulischen Praktika findet häufig eine enge Begleitung durch Lehrkräfte statt, bei dualen Ausbildungen sind es meist die betrieblichen Ausbilder/innen. Die gemeinsame Verantwortung sorgt dafür, dass das Praktikum nicht nur formal, sondern auch fachlich sinnvoll verläuft.

Aufgaben und Tätigkeiten

im Ausbildungspraktikum

Im Ausbildungspraktikum sollen die Auszubildenden möglichst praxisnahe Einblicke in ihr künftiges Berufsfeld erhalten. Die Aufgaben orientieren sich idealerweise an den Ausbildungsinhalten und bauen auf dem bereits im Unterricht vermittelten Wissen auf. Dabei geht es nicht darum, vollwertige Arbeitskräfte zu ersetzen, sondern gezielte Lernprozesse zu ermöglichen.

Typische Tätigkeiten können einfache Assistenzaufgaben, das Mitwirken an realen Arbeitsprozessen oder das Durchführen kleiner Projekte unter Anleitung sein.

Entscheidend ist, dass die Aufgaben pädagogisch sinnvoll ausgewählt und durch Fachpersonal begleitet werden – damit das Ausbildungspraktikum zu einer echten Lernerfahrung wird, die sowohl Fachwissen als auch Selbstständigkeit stärkt.

Häufige Fragen

zum Thema Ausbildungspraktikum


Was ist der Unterschied zwischen einem Ausbildungspraktikum und einem normalen Praktikum?
Ein Ausbildungspraktikum ist Teil einer beruflichen Ausbildung oder schulischen Ausbildungsmaßnahme – etwa an einer Berufsfachschule, Fachoberschule oder im Rahmen einer Umschulung. Es ist also kein freiwilliges Praktikum, sondern wird vorgeschrieben und geplant, um praktische Erfahrung im jeweiligen Berufsfeld zu sammeln. Im Gegensatz dazu wird ein normales Praktikum häufig zur beruflichen Orientierung oder als Zusatzqualifikation absolviert. Ausbildungspraktika sind eng an den Lernplan der Bildungseinrichtung gekoppelt und dienen der Anwendung und Vertiefung theoretischer Kenntnisse im Berufsalltag.

Wird ein Ausbildungspraktikum bezahlt?
In den meisten Fällen nicht. Da es sich bei Ausbildungspraktika in der Regel um Pflichtbestandteile der Ausbildung handelt, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung – auch nicht bei längeren Praktikumsphasen. Der Betrieb kann jedoch freiwillig eine Aufwandsentschädigung zahlen, etwa für Fahrtkosten oder Verpflegung. In einigen Bildungsgängen (z. B. bei schulischen Ausbildungen im Gesundheitsbereich) erhalten Praktikant/innen in bestimmten Einrichtungen ein Praktikumsgehalt – das ist jedoch die Ausnahme. Ob eine Vergütung gezahlt wird, sollte unbedingt schriftlich im Vertrag festgehalten werden.

Bin ich im Ausbildungspraktikum versichert?
Ja, Ausbildungspraktikant/innen sind in der Regel über die Schule oder Bildungseinrichtung unfallversichert. Dieser Schutz gilt für die Tätigkeit im Betrieb und für den direkten Hin- und Rückweg. In manchen Fällen (z. B. bei überbetrieblichen Einsätzen oder Kooperationen) können auch andere Versicherungsträger zuständig sein. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, insbesondere wenn während des Praktikums mit Technik, Maschinen oder personenbezogenen Daten gearbeitet wird. Die genaue Regelung sollte vor Beginn geklärt und idealerweise im Vertrag dokumentiert werden.

Wer ist für die Organisation des Ausbildungspraktikums verantwortlich?
Die Organisation liegt in der Regel bei der Bildungseinrichtung – etwa einer Berufsfachschule, Berufsschule oder Umschulungseinrichtung. Sie gibt häufig nicht nur den Zeitraum, sondern auch inhaltliche Anforderungen, den Mindestumfang und Dokumentationspflichten (z. B. Berichtsheft, Praktikumsmappe) vor. Die Suche nach dem Praktikumsplatz erfolgt entweder in Absprache mit der Schule oder eigenständig durch die Auszubildenden. Wichtig ist, dass der Betrieb fachlich geeignet ist, um die Inhalte der Ausbildung zu vermitteln, und bereit ist, eine strukturierte Betreuung zu gewährleisten.

Welche Aufgaben darf ich im Ausbildungspraktikum übernehmen?
Die Aufgaben im Ausbildungspraktikum sollen praxisnah, aber auch dem Ausbildungsstand angepasst sein. Ziel ist es nicht, vollwertige Arbeitskräfte zu ersetzen, sondern Lernprozesse im beruflichen Alltag zu ermöglichen. Je nach Ausbildungsphase übernehmen Praktikant*innen unterstützende Tätigkeiten, helfen bei Projekten mit oder führen – unter Anleitung – einzelne Aufgaben selbstständig aus. Besonders wichtig ist dabei die fachliche Betreuung im Betrieb, die für Rückfragen, Anleitung und regelmäßige Gespräche zur Verfügung steht. Eine gute Abstimmung zwischen Schule und Betrieb trägt dazu bei, dass die Aufgaben sinnvoll geplant und die Lernziele erreicht werden.

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