Sonstige Vereinbarungen

im Praktikumsvertrag

Der Abschnitt "Sonstige Vereinbarungen" bietet Raum für individuelle Absprachen, die über die standardisierten Vertragsinhalte hinausgehen. Er dient dazu, besondere Regelungen festzuhalten, die nicht in die vorherigen Kategorien passen, für das konkrete Praktikumsverhältnis aber dennoch relevant und verbindlich sein sollen. Damit stellt dieser Abschnitt sicher, dass auch spezielle Wünsche oder betriebliche Gegebenheiten klar dokumentiert sind.

Typische Inhalte können hier zum Beispiel Vereinbarungen zur Nutzung von Arbeitsmitteln (z. B. Laptop, Diensthandy), zu besonderen Pausenregelungen, zur Teilnahme an Weiterbildungsangeboten oder zu spezifischen Dokumentationspflichten des/der Praktikantin sein. Auch Regelungen zu Betriebsgeheimnissen, zum Datenschutz, zu einer Praktikumsbescheinigung oder zur Teilnahme an externen Veranstaltungen lassen sich hier rechtssicher festhalten.

Wichtig ist, dass alle zusätzlichen Vereinbarungen eindeutig und schriftlich formuliert werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass sie im Zweifel auch rechtswirksam und nachvollziehbar sind.

Mündliche Absprachen sollten vermieden oder im Nachgang schriftlich bestätigt werden, um spätere Missverständnisse auszuschließen.

Der Abschnitt "Sonstige Vereinbarungen" kann, sofern vorhanden, den Praktikumsvertrag abrunden und bietet die nötige Flexibilität, das Praktikumsverhältnis individuell zu gestalten. Er zeigt, dass der Vertrag nicht nur formale Vorgabe ist, sondern aktiv auf die Bedürfnisse beider Seiten eingehen kann.

Was sollte man bei sonstigen Vereinbarungen beachten?

Hier sollten nur solche Punkte aufgenommen werden, die für das Praktikumsverhältnis tatsächlich relevant sind und nicht im Widerspruch zu den übrigen Vertragsbestandteilen stehen.

Häufig geht es in diesem Abschnitt um Zusatzvereinbarungen wie etwa die Nutzung betrieblicher Geräte (z. B. Laptops oder Zugänge zu Software), Regelungen zur Anwesenheit bei externen Terminen oder zur Teilnahme an Weiterbildungen, Umgang mit Betriebsgeheimnissen oder die Einbindung in bestimmte Projekte.

Wichtig ist, dass alle zusätzlichen Absprachen schriftlich und eindeutig formuliert sind – vage Formulierungen oder mündliche Abreden sollten vermieden werden, um spätere Missverständnisse zu verhindern. Auch eventuelle Abhängigkeiten oder Bedingungen – etwa: "nur bei Vorliegen einer Einwilligung" oder "nur im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten" – sollten klar benannt werden.

"Sonstige Vereinbarungen" bieten die Chance, das Praktikum flexibler und praxisnäher zu gestalten – solange die Regeln transparent, fair und rechtlich unbedenklich sind. Wer diesen Abschnitt sinnvoll nutzt, zeigt nicht nur individuelle Betreuung, sondern auch einen professionellen Umgang mit unterschiedlichen Praktikumssituationen.

Häufige Formulierungen

sonstiger Vereinbarungen im Praktikumsvertrag


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Konkrete Beispiele

Der Abschnitt „Sonstige Vereinbarungen“ bietet Platz für individuelle Absprachen, die nicht in die standardmäßigen Vertragsinhalte fallen, aber dennoch relevant für das Praktikumsverhältnis sind. Gerade hier ist es wichtig, präzise und nachvollziehbar zu formulieren, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Ein positives Beispiel wäre:
„Dem/der Praktikantin wird für die Dauer des Praktikums ein Laptop zur Verfügung gestellt. Die private Nutzung ist ausgeschlossen. Zudem ist eine Verschwiegenheitserklärung über vertrauliche Unternehmensdaten Bestandteil des Vertrags.“ Diese Formulierung ist konkret, praxisnah und rechtlich klar.

Ein negatives Beispiel hingegen wäre:
„Weitere Regeln werden bei Bedarf besprochen.“ – eine solche vage Aussage schafft keine Verbindlichkeit und bietet im Zweifel keine rechtliche Absicherung.

Der Abschnitt „Sonstige Vereinbarungen“ sollte also nicht als formale Ergänzung verstanden werden, sondern als Möglichkeit, das Praktikum flexibel, aber verbindlich an individuelle Gegebenheiten anzupassen – vorausgesetzt, die Vereinbarungen sind klar, schriftlich fixiert und mit dem übrigen Vertrag vereinbar.

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Häufige Fragen

über die sonstigen Vereinbarungen


Was sind „sonstige Vereinbarungen“ im Praktikumsvertrag?
Der Abschnitt „Sonstige Vereinbarungen“ ist dafür gedacht, individuelle Regelungen aufzunehmen, die nicht in die klassischen Vertragsbestandteile wie Arbeitszeit, Vergütung oder Tätigkeitsbeschreibung passen, aber dennoch für das Praktikumsverhältnis wichtig sind. Dazu können z. B. Regelungen zur Nutzung von Arbeitsmitteln, besondere Schweigepflichten, Homeoffice-Vereinbarungen oder die Teilnahme an externen Veranstaltungen gehören. Dieser Abschnitt bietet die Möglichkeit, das Praktikum an betriebliche Gegebenheiten oder persönliche Absprachen anzupassen – allerdings immer schriftlich, verbindlich und rechtlich zulässig.

Müssen in diesem Abschnitt Vereinbarungen getroffen werden?
Nein, es besteht keine Pflicht, diesen Abschnitt auszufüllen. Wenn es keine zusätzlichen Regelungen gibt, kann der Abschnitt leer bleiben oder mit einem Hinweis wie „Es bestehen keine weiteren Vereinbarungen“ versehen werden. Dennoch bietet er eine wertvolle Möglichkeit, besondere Umstände schriftlich festzuhalten und für beide Seiten Klarheit zu schaffen – gerade bei Praktika, die nicht vollständig nach Schema F verlaufen.

Was sind typische Inhalte, die unter „Sonstige Vereinbarungen“ fallen können?
Häufige Beispiele sind: Bereitstellung von Arbeitsmitteln (z. B. Laptop, Diensthandy), Regelungen zur privaten Nutzung dieser Mittel, Homeoffice-Tage oder flexible Arbeitsorte, Teilnahme an Schulungen, Messen oder externen Einsätzen, Zusätzliche Verschwiegenheits- oder Datenschutzklauseln, Sonderregelungen zu Pausen oder Anwesenheitspflicht, Hinweise auf ergänzende interne Richtlinien oder Betriebsvereinbarungen

Was sollte bei individuellen Vereinbarungen beachtet werden?
Wichtig ist, dass die Formulierungen klar, nachvollziehbar und nicht widersprüchlich zu anderen Vertragsinhalten sind. Zudem sollten nur Regelungen aufgenommen werden, die tatsächlich zwischen beiden Seiten abgestimmt sind. Vage Aussagen wie „Weitere Absprachen erfolgen bei Bedarf“ sollten vermieden werden, da sie später zu Unsicherheiten führen können. Auch rechtlich unzulässige Vereinbarungen – etwa der Ausschluss von gesetzlichen Ansprüchen – haben in diesem Abschnitt keinen Platz.

Können nachträgliche Absprachen hier ergänzt werden?
Ja, wenn sich im Verlauf des Praktikums neue Vereinbarungen ergeben – etwa eine Verlängerung des Praktikums oder eine Änderung der Arbeitsbedingungen –, können diese ebenfalls unter „Sonstige Vereinbarungen“ aufgenommen werden. Wichtig ist, dass solche Änderungen schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterzeichnet werden. So bleibt der Vertrag auch bei Anpassungen rechtlich belastbar und transparent.

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