Arbeitszeit

im Praktikumsvertrag

Der Abschnitt "Arbeitszeit" regelt, wie viele Stunden der/die Praktikantin pro Woche tätig ist und in welchem zeitlichen Rahmen die täglichen Einsätze stattfinden. Dabei werden sowohl die Wochenarbeitszeit als auch gegebenenfalls die tägliche Arbeitszeit oder die Einteilung in Schichten angegeben. Eine klare Festlegung der Arbeitszeit schafft Verlässlichkeit für beide Seiten und hilft dabei, den Arbeitsalltag sinnvoll zu strukturieren.

Besonders bei minderjährigen Praktikantinnen gelten spezielle Schutzvorschriften gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz, die z. B. die tägliche Höchstarbeitszeit, Pausenregelungen oder den Einsatz an Wochenenden betreffen. Auch für volljährige Praktikantinnen sollte darauf geachtet werden, dass Ruhezeiten und gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden. Bei Pflichtpraktika, die im Rahmen einer schulischen oder akademischen Ausbildung absolviert werden, können zusätzliche Vorgaben der Bildungseinrichtung gelten.

In manchen Fällen ist auch eine flexible Arbeitszeitregelung sinnvoll, etwa bei projektbezogenen Aufgaben oder besonderen betrieblichen Abläufen. Solche Flexibilitäten sollten jedoch ebenfalls im Vertrag klar formuliert werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Insgesamt trägt eine transparente Arbeitszeitregelung wesentlich zu einem geregelten, fairen und rechtssicheren Praktikumsverhältnis bei.

Was sollte man bei der Arbeitszeit beachten?

Bei der Festlegung der Arbeitszeit im Praktikumsvertrag sollte nicht nur die betriebliche Organisation im Vordergrund stehen – auch gesetzliche Vorgaben und die individuellen Rahmenbedingungen des/der Praktikantin müssen berücksichtigt werden. Die wöchentliche Arbeitszeit sowie die tägliche Einsatzdauer sollten klar und eindeutig im Vertrag geregelt sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Gerade bei minderjährigen Praktikant/innen gelten besondere Schutzbestimmungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz – etwa hinsichtlich maximaler Arbeitszeiten, Ruhepausen und des Verbots von Sonn- und Feiertagsarbeit.

Auch bei volljährigen Praktikant/innen sollte darauf geachtet werden, dass Arbeitszeiten fair und realistisch gestaltet sind – denn ein Praktikum ist in erster Linie eine Lern- und Orientierungsphase, keine reguläre Vollzeitbeschäftigung. Wichtig ist zudem, ob Gleitzeit, feste Arbeitszeiten oder individuelle Absprachen möglich sind und wie diese dokumentiert werden. Bei Teilzeitpraktika oder studienbegleitenden Einsätzen lohnt es sich, auch auf die Vereinbarkeit mit Vorlesungen oder Prüfungsphasen Rücksicht zu nehmen.

Nicht zuletzt sollte im Vertrag geregelt werden, ob und wie Überstunden gehandhabt werden – ob sie etwa ausgeglichen oder vergütet werden. Eine transparente und durchdachte Regelung der Arbeitszeit sorgt für einen strukturierten Praktikumsalltag, signalisiert Wertschätzung gegenüber dem/der Praktikantin und trägt entscheidend zum Gelingen des Praktikums bei.

Häufige Formulierungen

zu der Arbeitszeit im Praktikumsvertrag


..fügen wir demnächst hinzu. Unser Content erweitert sich täglich. Sorry für die Verspätung!

Konkrete Beispiele

Die Regelung der Arbeitszeit ist ein zentraler Bestandteil jedes Praktikumsvertrags und sollte möglichst präzise formuliert werden. Sie gibt dem/der Praktikantin Struktur und Orientierung und erleichtert die betriebliche Planung. Besonders wichtig ist die Angabe der wöchentlichen Arbeitsstunden sowie – wenn möglich – der täglichen Einsatzzeiten.

Ein positives Beispiel wäre:
„Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden, verteilt auf Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr.“ Diese Formulierung schafft Klarheit über Umfang und Rhythmus des Praktikums.

Ein negatives Beispiel hingegen wäre:
„Die Arbeitszeit richtet sich nach dem Bedarf.“ – eine vage Aussage, die keinerlei Planbarkeit bietet und leicht zu Überforderung oder Missverständnissen führen kann.

Eine gut formulierte Arbeitszeitregelung schützt beide Seiten, zeigt Wertschätzung gegenüber dem/der Praktikantin und sorgt für einen geregelten, fairen Ablauf des Praktikums.

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Häufige Fragen

zur Arbeitszeit im Praktikumsvertrag


Warum sollte die Arbeitszeit im Praktikumsvertrag genau geregelt sein?
Eine klare Regelung der Arbeitszeit schafft Verlässlichkeit und Struktur – sowohl für den/die Praktikantin als auch für das Unternehmen. Sie legt fest, wie viele Stunden pro Woche gearbeitet wird und wann der Arbeitstag beginnt und endet. Das erleichtert die Einsatzplanung, vermeidet Missverständnisse und stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden – etwa zum Jugendarbeitsschutz oder zur maximal zulässigen Wochenarbeitszeit. Besonders bei minderjährigen Praktikant*innen gelten hier strenge Vorschriften.

Wie kann die Arbeitszeit im Vertrag sinnvoll formuliert werden?
Idealerweise wird sowohl die wöchentliche als auch die tägliche Arbeitszeit genannt – zum Beispiel: „Die Arbeitszeit beträgt 30 Stunden pro Woche, jeweils montags bis freitags von 9:00 bis 15:00 Uhr.“ Bei flexibleren Modellen kann auch eine Regelung wie „Die Arbeitszeit beträgt 20 Stunden pro Woche und wird in Absprache mit der betreuenden Abteilung festgelegt“ sinnvoll sein. Wichtig ist, dass der Rahmen transparent und verbindlich ist.

Gibt es gesetzliche Grenzen für die Arbeitszeit im Praktikum?
Ja – insbesondere bei minderjährigen Praktikantinnen. Laut Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jahren in der Regel nicht mehr als 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Auch Ruhezeiten und Pausenregelungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Bei volljährigen Praktikantinnen gelten die allgemeinen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. Außerdem ist zu beachten, dass bei freiwilligen Praktika, die unter das Mindestlohngesetz fallen, die dokumentierte Arbeitszeit auch für die Abrechnung relevant ist.

Was passiert, wenn keine Arbeitszeit im Vertrag geregelt ist?
Fehlt eine klare Regelung, kann das zu Unsicherheit und Frustration führen – etwa wenn unklar ist, wann der Arbeitstag beginnt oder ob Überstunden erwartet werden. Ohne Vereinbarung gibt es außerdem keine verlässliche Grundlage für die Einhaltung von Pausen, Höchstarbeitszeiten oder die Dokumentation der Stunden. Im Zweifelsfall kann das auch rechtliche Folgen haben – etwa bei der Anwendung des Mindestlohns oder bei Fragen zur Unfallversicherung.

Kann die Arbeitszeit während des Praktikums flexibel angepasst werden?
Ja, in vielen Fällen ist eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit möglich – etwa bei Projektarbeit oder zur Vereinbarkeit mit Schule oder Studium. Änderungen sollten jedoch immer in gegenseitigem Einvernehmen erfolgen und idealerweise dokumentiert werden. Auch bei flexibler Gestaltung muss sichergestellt sein, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Eine transparente Absprache schafft hier die notwendige Balance zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit.

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