Vertragsparteien

im Praktikumsvertrag

Im Abschnitt "Vertragsparteien" eines Praktikumsvertrags werden die beiden Seiten benannt, die das Praktikumsverhältnis gemeinsam eingehen - in der Regel der/die Praktikantin sowie das Unternehmen oder die Institution, bei der das Praktikum absolviert wird. Dieser Teil des Vertrags legt fest, wer welche Rechte und Pflichten im Rahmen des Praktikums übernimmt.

Eine klare und vollständige Angabe der Beteiligten ist essenziell, um den Vertrag rechtlich wirksam und nachvollziehbar zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Namen, Anschriften und – bei minderjährigen Praktikantinnen – auch die Zustimmung der gesetzlichen Vertreterinnen.

Der Abschnitt dient als Fundament für alle weiteren Vertragsinhalte.

Was sollte man bei den Vertragsparteien beachten?

Die klare und vollständige Benennung der Vertragsparteien ist die Grundlage jedes rechtsgültigen Praktikumsvertrags – und sollte daher mit größter Sorgfalt erfolgen. Aufgeführt werden müssen sowohl der/die Praktikantin mit vollständigem Namen und aktueller Adresse als auch der Praktikumsbetrieb mit offizieller Firmenbezeichnung, Sitz und ggf. der Rechtsform (z. B. GmbH, e. V.). Zusätzlich ist darauf zu achten, dass auf Seiten des Unternehmens eine vertretungsberechtigte Person (z. B. Geschäftsführung oder Personalverantwortlicher) genannt und als Unterzeichnerin ausgewiesen wird.

Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn der/die Praktikantin minderjährig ist. In diesem Fall müssen auch die gesetzlichen Vertreterinnen – in der Regel die Eltern – als Vertragspartnerinnen benannt und ihre Zustimmung durch Unterschrift dokumentiert werden. Fehlt diese Zustimmung, ist der Vertrag rechtlich nicht wirksam.

Zudem sollte geprüft werden, ob weitere Beteiligte – wie etwa eine Schule, Hochschule oder eine vermittelnde Organisation – beteiligt sind, und ob deren Rolle ebenfalls vertraglich festgehalten werden sollte. Eine klare Definition der Vertragsparteien schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern dokumentiert auch die Ernsthaftigkeit und Verbindlichkeit des Praktikumsverhältnisses – ein wichtiger Aspekt, gerade im Ausbildungs- und Orientierungsbereich.

Häufige Formulierungen

über die Vertragsparteien im Praktikumsvertrag


Das Unternehmen kann den Praktikanten jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen.

Fehlende Sicherheit für den Praktikanten.

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Konkrete Beispiele

Die genaue Benennung der Vertragsparteien ist der Ausgangspunkt jedes Praktikumsvertrags – denn nur wenn eindeutig feststeht, wer den Vertrag abschließt, ist dieser auch rechtlich wirksam. Dabei müssen sowohl derdie Praktikantin als auch das Unternehmen vollständig und korrekt angegeben werden – inklusive Namen, Anschrift und gegebenenfalls gesetzlicher Vertretung.

Ein positives Beispiel wäre:
„Der Vertrag wird geschlossen zwischen der Muster GmbH, vertreten durch Frau Sabine Beispiel, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, und dem/der Praktikantin Max Mustermann, Musterweg 2, 12345 Beispielstadt.“ Diese Formulierung ist vollständig, eindeutig und rechtlich belastbar.

Ein negatives Beispiel wäre hingegen:
„Vertragspartner sind der Betrieb und der Praktikant.“ – diese Angabe ist zu ungenau, lässt wichtige Informationen wie Adressen und Vertretungsberechtigte offen und kann im Streitfall problematisch sein.

Besonders bei minderjährigen Praktikant/innen muss zudem die Unterschrift der Erziehungsberechtigten eingeholt und auch im Vertrag aufgeführt werden. Eine sorgfältige Angabe der Vertragsparteien schafft rechtliche Sicherheit und dokumentiert die Ernsthaftigkeit des Praktikumsverhältnisses von Anfang an.

Relevante Beiträge

zu den Vertragsparteien im Vertrag


..fügen wir demnächst hinzu. Unser Content erweitert sich täglich. Sorry für die Verspätung!

Häufige Fragen

zu den Vertragsparteien


Wer gilt als Vertragspartner bei einem Praktikum?
Vertragspartner sind grundsätzlich zwei Seiten: Zum einen der/die Praktikantin, zum anderen das Unternehmen oder die Organisation, bei der das Praktikum absolviert wird. Dabei ist es wichtig, dass auf Unternehmensseite eine vertretungsberechtigte Person – zum Beispiel eine Geschäftsführerin oder eine beauftragte Person aus der Personalabteilung – den Vertrag unterzeichnet. Bei minderjährigen Praktikant/innen kommen zusätzlich die Erziehungsberechtigten als Vertragspartner hinzu, da sie stellvertretend für ihr Kind handeln. Ohne deren Zustimmung ist der Vertrag rechtlich nicht gültig.

Warum ist die genaue Angabe der Vertragsparteien so wichtig?
Die korrekte und vollständige Benennung aller Vertragsparteien ist entscheidend für die rechtliche Wirksamkeit des Praktikumsvertrags. Nur wenn klar ersichtlich ist, wer genau den Vertrag schließt, lassen sich im Falle von Unstimmigkeiten oder Problemen Rechte und Pflichten eindeutig zuordnen. Dazu gehören vollständige Namen, Anschriften und – bei Unternehmen – die Angabe der vertretungsberechtigten Person mit ihrer Funktion. Eine sorgfältige Formulierung schützt also nicht nur vor rechtlichen Lücken, sondern unterstreicht auch den professionellen und verbindlichen Charakter des Praktikums.

Was passiert, wenn die Angaben unvollständig oder unklar sind?
Wenn Vertragsparteien unvollständig oder missverständlich benannt werden – etwa nur mit einem Vornamen, ohne Adresse oder ohne Angaben zur Vertretungsbefugnis bei Unternehmen – kann dies im Ernstfall dazu führen, dass der Vertrag rechtlich nicht durchsetzbar ist. Beispielsweise könnten Ansprüche auf Schadensersatz, Kündigungsfristen oder Zeugnisansprüche erschwert werden. Auch aus Sicht der Bildungseinrichtung kann es zu Problemen bei der Anerkennung des Praktikums kommen. Eine unklare Vertragslage ist für beide Seiten riskant – umso wichtiger ist es, hier von Anfang an auf Genauigkeit zu achten.

Muss die Schule oder Hochschule im Vertrag als Partei genannt werden?
In den meisten Fällen nicht. Die Schule oder Hochschule ist in der Regel nicht direkt Vertragspartner, sondern überlässt die rechtliche Ausgestaltung dem/der Praktikantin und dem Unternehmen. Dennoch kann es sinnvoll oder erforderlich sein, im Vertrag zu vermerken, dass es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer bestimmten Ausbildung handelt – insbesondere wenn die Bildungseinrichtung das Praktikum anerkennen oder begleiten soll. In einigen Fällen verlangen Schulen oder Hochschulen auch eine separate Praktikumsvereinbarung oder eine Bestätigung, die zusätzlich zum Vertrag ausgefüllt wird. In solchen Fällen kann ein Hinweis im Vertrag hilfreich sein, die Institution aber bleibt rechtlich außen vor.

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