Vergütung

im Praktikumsvertrag

Im Abschnitt "Vergütung" wird festgelegt, ob und in welcher Höhe der/die Praktikantin während des Praktikums eine finanzielle Entlohnung erhält. Dabei kann es sich um eine monatliche Pauschale, eine stundenbasierte Vergütung oder – in bestimmten Fällen – auch um ein unvergütetes Praktikum handeln. Die Angabe zur Vergütung sollte eindeutig formuliert sein und gegebenenfalls auch Zusatzleistungen wie Fahrtkostenzuschüsse, Essensgeld oder andere Aufwandsentschädigungen berücksichtigen.

Die Frage, ob ein Praktikum vergütet wird, hängt maßgeblich von der Art des Praktikums ab. Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums sind oft unvergütet, während freiwillige Praktika, die länger als drei Monate dauern, grundsätzlich unter das Mindestlohngesetz fallen und entsprechend entlohnt werden müssen. In jedem Fall sorgt eine klare Regelung im Vertrag für Transparenz und schützt beide Seiten vor späteren Missverständnissen oder rechtlichen Unklarheiten.

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, im Vertrag auch den Zahlungszeitraum (z. B. monatlich zum Monatsende) sowie die Form der Auszahlung (z. B. Überweisung) zu nennen. So sind alle Details rund um die finanzielle Seite des Praktikums sauber geregelt. Ein transparenter Umgang mit dem Thema Vergütung zeigt Wertschätzung gegenüber dem/der Praktikantin und stärkt das Vertrauen in das Unternehmen.

Was sollte man bei der Vergütung beachten?

Die Vergütungsfrage ist ein sensibler, aber zentraler Punkt in jedem Praktikumsvertrag – und sollte daher klar, transparent und rechtskonform geregelt sein. Zunächst ist entscheidend, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt: Während Pflichtpraktika im Rahmen von Schule oder Studium häufig unvergütet bleiben dürfen, greift bei freiwilligen Praktika ab einer Dauer von mehr als drei Monaten in der Regel das Mindestlohngesetz – es sei denn, es handelt sich um ein Orientierungspraktikum vor einer Ausbildung oder einem Studium. Wer hier die rechtlichen Vorgaben nicht beachtet, riskiert Nachzahlungen oder sogar rechtliche Konsequenzen.

Darüber hinaus sollte im Vertrag nicht nur die Höhe der Vergütung angegeben werden, sondern auch die Art der Auszahlung – also beispielsweise monatlich per Überweisung. Auch mögliche Zusatzleistungen wie Fahrtkostenzuschüsse, Essenszuschüsse oder Sachleistungen können hier vertraglich festgehalten werden. Wichtig ist, dass die Formulierungen eindeutig sind, damit für beide Seiten Klarheit herrscht.

Zuletzt signalisiert eine faire Vergütung auch Wertschätzung: Sie zeigt, dass das Unternehmen den Einsatz und das Engagement der Praktikant/innen ernst nimmt – selbst wenn das Praktikum primär der beruflichen Orientierung dient. Wer eine klare und faire Regelung zur Vergütung trifft, legt den Grundstein für eine vertrauensvolle und motivierende Zusammenarbeit.

Häufige Formulierungen

zur Vergütung im Praktikumsvertrag


Der Praktikant trägt alle anfallenden Kosten für Arbeitsmittel selbst.

Zusatzkosten für den Praktikanten.

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Das Unternehmen übernimmt die Kosten für notwendige Arbeitsmaterialien.

Keine zusätzlichen Kosten für den Praktikanten.

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Konkrete Beispiele

Die Vergütung ist ein sensibles, aber wichtiger Bestandteil des Praktikumsvertrags – und sollte klar und transparent geregelt sein. Sie zeigt, ob der Einsatz des/der Praktikantin entlohnt wird und in welcher Form. Besonders bei freiwilligen Praktika ab einer gewissen Dauer sind gesetzliche Vorgaben – etwa zum Mindestlohn – zu beachten.

Ein positives Beispiel für eine klare Formulierung wäre:
„Der/die Praktikantin erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von 540 Euro, zahlbar jeweils zum Monatsende per Überweisung.“ Diese Angabe ist eindeutig, rechtskonform und zeigt Verbindlichkeit.

Ein negatives Beispiel wäre:
„Vergütung nach Absprache.“ – eine unkonkrete Formulierung, die Raum für Unsicherheiten lässt und im Zweifelsfall zu Missverständnissen oder Streit führen kann.

Eine präzise Regelung der Vergütung schafft Vertrauen, beugt Konflikten vor und unterstreicht die Wertschätzung gegenüber dem Beitrag des/der Praktikantin.

Relevante Beiträge

zur Vergütung


..fügen wir demnächst hinzu. Unser Content erweitert sich täglich. Sorry für die Verspätung!

Häufige Fragen

über die Vergütung im Praktikumsvertrag


Muss ein Praktikum vergütet werden?
Ob ein Praktikum vergütet werden muss, hängt in erster Linie von der Art des Praktikums ab. Pflichtpraktika, die im Rahmen einer schulischen oder akademischen Ausbildung vorgeschrieben sind, dürfen in der Regel auch unbezahlt sein – wobei Unternehmen freiwillig eine Aufwandsentschädigung zahlen können. Freiwillige Praktika, die länger als drei Monate dauern, unterliegen hingegen grundsätzlich dem Mindestlohngesetz. Das bedeutet: Ab dem ersten Tag im vierten Monat besteht Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, sofern keine Ausnahme greift. Eine genaue Prüfung der Rahmenbedingungen ist daher unerlässlich.

Wie sollte die Vergütung im Vertrag formuliert sein?
Die Angabe zur Vergütung sollte klar und eindeutig sein. Eine gute Formulierung wäre z. B.: „Der/die Praktikantin erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von 520 Euro, zahlbar jeweils zum Monatsende per Überweisung.“ Zusätzlich können im Vertrag weitere Leistungen aufgeführt werden, etwa Fahrtkostenzuschüsse, Essensgeld oder Sachleistungen. Unklare Angaben wie „Vergütung nach Absprache“ sind hingegen zu vermeiden, da sie Unsicherheit schaffen und später zu Missverständnissen führen können.

Was passiert, wenn das Unternehmen keine Vergütung anbietet?
Wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, ist eine fehlende Vergütung in der Regel zulässig – insbesondere dann, wenn dies auch den Vorgaben der Bildungseinrichtung entspricht. Bei freiwilligen Praktika hingegen kann eine fehlende oder zu geringe Vergütung zu rechtlichen Konsequenzen führen, etwa durch Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen oder Lohn. Um Probleme zu vermeiden, sollte die Vergütung bereits bei Vertragsabschluss eindeutig geregelt sein.

Gibt es Unterschiede zwischen Pflicht- und freiwilligem Praktikum in Bezug auf die Vergütung?
Ja, und diese Unterschiede sind wesentlich. Bei Pflichtpraktika besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Vergütung – auch nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn. Bei freiwilligen Praktika jedoch gelten arbeitsrechtliche Standards wie für reguläre Beschäftigungen, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Spätestens nach drei Monaten muss bei freiwilligen Praktika der Mindestlohn gezahlt werden, sofern das Praktikum nicht ausdrücklich zur Orientierung vor Ausbildung oder Studium dient.

Was tun, wenn Unklarheiten zur Vergütung bestehen?
Falls Unklarheiten bestehen - etwa zur Einstufung des Praktikums, zur Höhe der Vergütung oder zu zusätzlichen Leistungen - sollten diese vor Vertragsunterzeichnung schriftlich geklärt werden. Eine saubere, transparente Regelung schützt beide Seiten und sorgt für ein faires und rechtssicheres Praktikumsverhältnis. Im Zweifel kann auch rechtlicher oder fachlicher Rat eingeholt werden, etwa durch die zuständige Kammer, Hochschule oder Berufsberatung.

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