Pflichten der Vertragspartner
im Praktikumsvertrag
Im Abschnitt "Pflichten der Vertragspartner" wird festgelegt, welche*Rechte und Verantwortlichkeiten sowohl der/die Praktikantin als auch der Praktikumsbetrieb während des Praktikums wahrnehmen und einhalten müssen.
Diese beiderseitige Verpflichtung ist ein zentraler Bestandteil des Vertrags, da sie die Grundlage für ein respektvolles, kooperatives und rechtlich abgesichertes Miteinander schafft.
Auf Seiten des Unternehmens gehören zu den Pflichten unter anderem die fachliche Betreuung des/der Praktikantin, die Bereitstellung geeigneter Aufgaben und Arbeitsmittel sowie die Vermittlung von Einblicken in betriebliche Abläufe. Zudem ist das Unternehmen dazu verpflichtet, die arbeitsrechtlichen und ggf. jugendschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten, für Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen und die im Vertrag vereinbarten Rahmenbedingungen zu gewährleisten.
Der/die Praktikantin verpflichtet sich im Gegenzug dazu, die ihm/ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen, betriebliche Regeln und Anweisungen zu beachten sowie Verschwiegenheit über vertrauliche Informationen zu wahren. Auch das pünktliche Erscheinen, ein respektvoller Umgang mit Kolleginnen und das Führen eventuell geforderter Berichte oder Nachweise zählen zu den typischen Pflichten.
Durch die klare Benennung dieser wechselseitigen Pflichten im Vertrag wird das Rollenverständnis gestärkt und Missverständnissen vorgebeugt. Gleichzeitig wird dem/der Praktikantin vermittelt, dass er*sie als ernstzunehmender Teil des Teams gesehen wird – eine wichtige Erfahrung, gerade beim Einstieg in die Berufswelt.

Was sollte man bei den Pflichten der Vertragspartner beachten?
Ein ausgewogenes Praktikumsverhältnis basiert auf klaren wechselseitigen Erwartungen – und genau deshalb ist es wichtig, die Pflichten beider Seiten im Vertrag transparent zu benennen. Unternehmen sollten dabei nicht nur auflisten, welche Aufgaben der/die Praktikantin übernimmt, sondern auch, welche Unterstützung sie selbst leisten: Dazu zählen z. B. die fachliche Betreuung, die Einführung in betriebliche Abläufe, ein sicherer Arbeitsplatz sowie die Einhaltung arbeitsrechtlicher und ggf. jugendschutzrechtlicher Vorgaben. Auch eine Ansprechperson sollte klar benannt werden, damit der/die Praktikantin jederzeit Unterstützung finden kann.
Auf Seiten der Praktikant/innen sollte vertraglich festgehalten werden, dass sie sich an betriebliche Regeln halten, pünktlich erscheinen, über interne Vorgänge Verschwiegenheit wahren und die ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig ausführen. Wichtig ist dabei, dass die Pflichten realistisch und alters- bzw. qualifikationsgerecht formuliert sind – denn ein Praktikum ist keine vollwertige Arbeitsstelle, sondern eine Lernphase.
Besonderes Augenmerk sollte auch auf mögliche Berichtspflichten oder Feedbackgespräche gelegt werden – insbesondere, wenn das Praktikum für Schule oder Studium nachgewiesen werden muss. Eine klare Regelung der beiderseitigen Pflichten fördert das Verständnis füreinander, schafft Verlässlichkeit und legt die Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Häufige Formulierungen
über die Pflichten der Vertragspartner in Praktikantenverträgen
Der Praktikant erkennt die Betriebsordnung an.
Könnte unfaire Regelungen enthalten.
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Konkrete Beispiele
Die gegenseitigen Pflichten sind das Fundament eines erfolgreichen Praktikums – sie definieren, was beide Seiten voneinander erwarten dürfen und wozu sie sich verpflichten. Dabei geht es um mehr als nur Aufgaben und Arbeitszeiten: Es geht um Verlässlichkeit, Lernbereitschaft und eine faire Zusammenarbeit.
Ein positives Beispiel für eine klare Formulierung wäre:
„Der Praktikumsbetrieb verpflichtet sich, dem/der Praktikantin eine fachgerechte Betreuung und Einblicke in relevante Arbeitsabläufe zu ermöglichen. Der/die Praktikantin verpflichtet sich, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren, die betrieblichen Regeln zu beachten und ihm/ihr übertragene Aufgaben gewissenhaft auszuführen.“ Diese Formulierung bringt die wechselseitige Verantwortung auf den Punkt und schafft eine faire Ausgangsbasis.
Ein negatives Beispiel wäre:
„Der Betrieb stellt Aufgaben. Der/Die Praktikantin soll mitarbeiten.“ – diese Aussage ist unpräzise, unausgewogen und lässt wichtige Aspekte wie Betreuung, Vertraulichkeit oder Rücksicht auf die Lernziele völlig offen.
Eine sorgfältige Regelung der Pflichten sorgt für Struktur, schützt beide Seiten und fördert eine respektvolle und lehrreiche Praktikumserfahrung.

Relevante Beiträge
zu den Vertragspflichten
..fügen wir demnächst hinzu. Unser Content erweitert sich täglich. Sorry für die Verspätung!
Häufige Fragen
über die Pflichten der Vertragspartner
Welche Pflichten hat das Unternehmen während des Praktikums?
Das Unternehmen verpflichtet sich, dem/der Praktikantin einen Einblick in die Arbeitswelt zu ermöglichen und ihn/sie entsprechend der vereinbarten Tätigkeiten anzuleiten. Dazu gehört insbesondere eine fachliche Betreuung, die Bereitstellung geeigneter Aufgaben, die Einführung in betriebliche Abläufe und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften – etwa zum Arbeitsschutz, Datenschutz und, bei Minderjährigen, zum Jugendarbeitsschutzgesetz. Darüber hinaus sollte das Unternehmen für eine sichere Arbeitsumgebung sorgen und dem/der Praktikant*in ein wertschätzendes, lernförderndes Umfeld bieten.
Welche Pflichten hat der/die Praktikantin?
Auch der/die Praktikantin hat Pflichten, die im Vertrag geregelt werden sollten. Dazu zählen insbesondere die sorgfältige Ausführung der übertragenen Aufgaben, das pünktliche Erscheinen, die Einhaltung betrieblicher Regeln und Anweisungen sowie die Wahrung der Verschwiegenheit über vertrauliche Unternehmensinterna – auch über das Praktikum hinaus. Ebenso sollte der/die Praktikantin Rücksicht auf den Betriebsablauf nehmen und offen für Feedback und Lernprozesse sein.
Warum ist es wichtig, die Pflichten beider Seiten im Vertrag zu regeln?
Eine schriftliche Regelung der gegenseitigen Pflichten sorgt für klare Erwartungen und verhindert Missverständnisse. So wissen beide Seiten, worauf sie sich einlassen und was sie voneinander erwarten dürfen. Gerade bei längeren Praktika oder solchen mit viel Verantwortung ist es wichtig, auch Haftungsfragen, Datenschutz oder besondere Verhaltensregeln klar zu definieren. Ein durchdachter Vertrag stärkt die Verbindlichkeit des Praktikums und zeigt Professionalität – auf Seiten des Unternehmens wie auch der/des Praktikantin.
Was passiert, wenn eine Seite ihren Pflichten nicht nachkommt?
Wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten verletzt, kann das zu Spannungen oder sogar zur vorzeitigen Beendigung des Praktikums führen. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen – z. B. Missachtung betrieblicher Regeln, wiederholtes unentschuldigtes Fehlen oder unangemessenes Verhalten – kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Umgekehrt kann auch ein Praktikum beendet werden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, z. B. wenn keine Betreuung erfolgt oder der Tätigkeitsbereich nicht den Vereinbarungen entspricht.
Können die Pflichten im Laufe des Praktikums angepasst werden?
Ja, wenn sich im Praktikumsverlauf Aufgaben oder Rahmenbedingungen ändern, können Pflichten im gegenseitigen Einvernehmen angepasst werden – idealerweise schriftlich. Wichtig ist, dass Änderungen transparent kommuniziert werden und weiterhin dem Lernzweck des Praktikums dienen. Eine enge Abstimmung sorgt dafür, dass das Praktikum flexibel bleibt, ohne an Struktur oder rechtlicher Verlässlichkeit zu verlieren.