Auflösung des Vertrages

im Praktikumsvertrag

Der Abschnitt "Auflösung des Vertrages" regelt, unter welchen Umständen und mit welchen Fristen das Praktikumsverhältnis vorzeitig beendet werden kann. Auch wenn ein Praktikum in der Regel für eine begrenzte Dauer vereinbart wird und automatisch mit dem Enddatum endet, ist es wichtig, klare Regelungen für eine mögliche vorzeitige Beendigung im Vertrag aufzunehmen – sowohl im Interesse des/der Praktikantin als auch des Unternehmens.

In vielen Fällen wird ein ordentliches Kündigungsrecht mit einer kurzen Frist vereinbart, etwa zum Monatsende oder mit einer Frist von ein bis zwei Wochen. Zusätzlich sollte festgehalten werden, dass beide Seiten jederzeit das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund haben – etwa bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder unvorhersehbaren persönlichen Umständen.

Bei Pflichtpraktika kann außerdem eine Absprache mit der Bildungseinrichtung erforderlich sein, wenn das Praktikum nicht regulär beendet wird.

Eine transparente Regelung zur Auflösung schützt beide Vertragsparteien und schafft Verlässlichkeit – gerade dann, wenn sich das Praktikumsverhältnis unerwartet anders entwickelt als geplant. Idealerweise werden auch formale Anforderungen, wie die Schriftform der Kündigung oder der Name der zuständigen Ansprechperson, im Vertrag festgehalten.

Was sollte man bei der Vertragsauflösung beachten?

Auch wenn ein Praktikum in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum vereinbart wird, ist es wichtig, klare Regelungen für eine vorzeitige Beendigung im Vertrag festzuhalten. Denn in der Praxis kann es immer zu unvorhergesehenen Situationen kommen – sei es durch persönliche Gründe, gesundheitliche Probleme oder betriebliche Veränderungen.

Der Vertrag sollte regeln, ob und mit welcher Frist eine ordentliche Kündigung möglich ist, und welche Form (z. B. Schriftform) dabei eingehalten werden muss.

Üblich sind kurze Kündigungsfristen von ein oder zwei Wochen, um Flexibilität für beide Seiten zu gewährleisten.

Darüber hinaus sollte auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vertraglich vorgesehen sein – etwa bei schwerwiegendem Fehlverhalten oder unzumutbaren Umständen. Besonders bei Pflichtpraktika empfiehlt es sich, im Vorfeld mit der jeweiligen Schule oder Hochschule abzuklären, ob deren Zustimmung bei einer Vertragsauflösung erforderlich ist.

Eine durchdachte Regelung zur Auflösung schafft nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch Vertrauen: Sie zeigt, dass beide Seiten mit realistischen Erwartungen in das Praktikumsverhältnis gehen und respektvoll mit möglichen Veränderungen umgehen.

Häufige Formulierungen

über die Auflösung des Praktikantenvertrages


Die Kündigungsfrist für den Praktikanten beträgt vier Wochen, für das Unternehmen jedoch nur eine Woche.

Unfaire Kündigungsfristen.

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Konkrete Beispiele

Auch wenn ein Praktikum meist nur für einen begrenzten Zeitraum geplant ist, sollte der Vertrag eine klare Regelung zur vorzeitigen Auflösung enthalten. Dies schafft Sicherheit und Klarheit für den Fall, dass das Praktikum nicht wie vorgesehen zu Ende geführt werden kann – sei es aus persönlichen, gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen.

Ein positives Beispiel wäre:
„Der Praktikumsvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von sieben Tagen schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.“ Diese Formulierung ist rechtlich klar, fair und bezieht beide Parteien mit ein.

Ein negatives Beispiel hingegen wäre:
„Der Vertrag kann jederzeit beendet werden.“ – diese Aussage ist zu unpräzise, lässt wichtige Details wie Fristen, Form und Bedingungen offen und kann im Konfliktfall zu Problemen führen.

Eine gut formulierte Regelung zur Vertragsauflösung zeigt Verantwortungsbewusstsein, schützt beide Seiten und ermöglicht einen respektvollen Umgang, auch wenn das Praktikumsverhältnis vorzeitig endet.

Relevante Beiträge

zur Vertragsauflösung


..fügen wir demnächst hinzu. Unser Content erweitert sich täglich. Sorry für die Verspätung!

Häufige Fragen

zur Vertragsauflösung


Kann ein Praktikumsvertrag vorzeitig aufgelöst werden?
Ja, ein Praktikumsvertrag kann grundsätzlich auch vor dem vereinbarten Enddatum beendet werden – entweder durch eine ordentliche Kündigung mit Frist oder durch eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung sollte idealerweise im Vertrag geregelt sein, z. B. mit einer Frist von sieben oder vierzehn Tagen. Eine außerordentliche Kündigung ist jederzeit möglich, wenn gravierende Gründe vorliegen – etwa bei Krankheit, grobem Fehlverhalten oder unzumutbaren Arbeitsbedingungen.

Wie sollte die Auflösung im Vertrag geregelt sein?
Eine rechtssichere Formulierung zur Vertragsauflösung sorgt für Klarheit und verhindert Missverständnisse. Ein gutes Beispiel wäre: „Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von sieben Kalendertagen schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.“ Damit sind sowohl planbare als auch unvorhersehbare Beendigungen des Praktikums abgedeckt, und beide Seiten wissen, worauf sie sich einlassen.

Gilt das auch für Pflichtpraktika?
Ja, auch Pflichtpraktika können grundsätzlich gekündigt werden – allerdings sollte bei vorzeitiger Beendigung die zuständige Schule oder Hochschule informiert und ggf. in die Entscheidung eingebunden werden, da dies Auswirkungen auf die Anerkennung des Praktikums haben kann. Manche Bildungseinrichtungen haben hierzu eigene Vorgaben oder benötigen eine Bestätigung über die geleistete Praktikumszeit. Eine enge Abstimmung ist daher besonders wichtig.

Was zählt als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung?
Ein „wichtiger Grund“ liegt immer dann vor, wenn einer der beiden Vertragspartner das Praktikumsverhältnis nicht mehr fortsetzen kann oder will, und es unzumutbar wäre, bis zum regulären Ende zu warten. Beispiele dafür sind: wiederholte Pflichtverletzungen, respektloses Verhalten, gesundheitliche Probleme oder gravierende betriebliche Veränderungen. Wichtig: Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und der Grund nachvollziehbar dargelegt werden.

Was passiert mit dem Zeugnis bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung?
Auch bei einer frühzeitigen Beendigung haben Praktikant/innen Anspruch auf ein qualifiziertes Praktikumszeugnis, das die bereits absolvierte Zeit sowie die ausgeführten Tätigkeiten dokumentiert. Im Idealfall wird die Beendigung im Zeugnis neutral formuliert – insbesondere dann, wenn sie einvernehmlich erfolgt ist. So bleibt das Praktikum auch bei kürzerer Dauer ein wertvoller Nachweis für den weiteren Werdegang.

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