Allgemeine Hinweise

im Praktikumsvertrag

Der Abschnitt "Allgemeine Hinweise" enthält grundlegende Informationen, die für das Verständnis und die Einordnung des Praktikumsvertrags wichtig sind.

Er dient als Einführung in den Vertrag und gibt einen Überblick über den rechtlichen Rahmen sowie die Bedeutung des Praktikums für beide Seiten. Oft werden hier auch Hinweise auf übergeordnete Regelungen, gesetzliche Bestimmungen oder begleitende Dokumente aufgenommen.

Zu den typischen Inhalten dieses Abschnitts gehören Hinweise darauf, welche rechtlichen Grundlagen für das Praktikumsverhältnis gelten (z. B. das Berufsbildungsgesetz, das Mindestlohngesetz oder das Jugendarbeitsschutzgesetz), und ob bestimmte Vorgaben der Schule oder Hochschule zu beachten sind. Auch die Freiwilligkeit der Vereinbarung sowie der Charakter des Praktikums als Lern- und Orientierungsphase können hier betont werden.

Der Abschnitt kann auch allgemeine Hinweise zur Gültigkeit des Vertrags enthalten, etwa zur Notwendigkeit der Schriftform, zur Anzahl der Vertragsexemplare oder zur Bedeutung ergänzender Anlagen wie Praktikumsrichtlinien oder Tätigkeitsbeschreibungen. Auch Datenschutz- oder Schweigepflichthinweise werden mitunter an dieser Stelle kurz erwähnt.

Insgesamt schafft dieser Abschnitt eine gemeinsame Ausgangsbasis für das Praktikumsverhältnis. Er hilft beiden Seiten, den Vertrag im richtigen Zusammenhang zu verstehen, und trägt dazu bei, das Praktikum professionell, transparent und rechtlich fundiert zu gestalten.

Was sollte man bei allgemeinen Hinweisen beachten?

Der Abschnitt "Allgemeine Hinweise" mag auf den ersten Blick formell wirken, ist aber essenziell, um das Praktikum rechtlich und organisatorisch korrekt einzuordnen. Der Hinweis auf geltende Gesetze wie das Mindestlohngesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Berufsbildungsgesetz gehört in diesen Abschnitt, sofern relevant. Wichtig ist, dass der Charakter des Praktikums als Lern- und Orientierungsphase hervorgehoben wird, insbesondere wenn es nicht um eine reguläre Beschäftigung geht.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, hier auf die Gültigkeit und Wirksamkeit des Vertrags hinzuweisen – etwa durch die Nennung der Schriftform, die Anzahl der Vertragsexemplare oder den Hinweis, dass mündliche Nebenabreden nicht gelten. Auch Verweise auf zusätzliche Unterlagen wie Praktikumsrichtlinien, Tätigkeitsnachweise oder Datenschutzvereinbarungen sollten hier aufgeführt werden, damit alle relevanten Informationen für beide Seiten transparent und nachvollziehbar sind.

Häufige Formulierungen

in den Allgemeinen Hinweisen im Praktikumsvertrag


Der Praktikant ist verpflichtet, an zusätzlichen Schulungen auf eigene Kosten teilzunehmen.

Zusatzkosten für den Praktikanten.

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Es besteht kein Anspruch auf eine Praktikumsbescheinigung.

Nachteil bei späteren Bewerbungen.

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Konkrete Beispiele

Der Abschnitt „Allgemeine Hinweise“ schafft den Rahmen für das gesamte Praktikumsverhältnis und liefert wichtige Informationen zum rechtlichen Charakter des Vertrags. Hier wird häufig festgehalten, ob es sich um ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum handelt, welche gesetzlichen Grundlagen gelten und ob ergänzende Unterlagen – etwa Praktikumsrichtlinien oder Datenschutzvereinbarungen – Bestandteil des Vertrags sind.

Ein positives Beispiel wäre:
„Dieses Praktikum ist ein freiwilliges Orientierungspraktikum vor Beginn eines Studiums. Es unterliegt dem Mindestlohngesetz. Grundlage des Vertrags ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.“ Diese Formulierung ist vollständig, rechtssicher und schafft Transparenz für beide Seiten.

Ein negatives Beispiel wäre hingegen:
„Es gelten die üblichen Regelungen.“ – eine solche Aussage ist ungenau, verweist auf keine konkreten Rechtsquellen und lässt wichtige Punkte wie Freiwilligkeit, Gültigkeit oder ergänzende Dokumente offen.

Wer die allgemeinen Hinweise sorgfältig formuliert, schafft ein verbindliches Fundament für das Praktikum und signalisiert Professionalität und Sorgfalt im Umgang mit jungen Berufseinsteiger/innen.

Relevante Beiträge

zu den allgemeinen Hinweisen in Praktikumsverträgen


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Häufige Fragen

zu den allgemeinen Hinweisen


Was ist der Zweck der allgemeinen Hinweise im Praktikumsvertrag?
Die allgemeinen Hinweise bilden den einleitenden und orientierenden Teil des Vertrags. Sie dienen dazu, das Praktikum rechtlich und organisatorisch einzuordnen. Dabei wird z. B. festgehalten, ob es sich um ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum handelt, welche gesetzlichen Grundlagen Anwendung finden (wie das Mindestlohngesetz, das Berufsbildungsgesetz oder das Jugendarbeitsschutzgesetz) und ob weitere Dokumente – etwa Praktikumsrichtlinien, Datenschutzvereinbarungen oder Begleitformulare – Teil der Vereinbarung sind. Ziel ist es, dem/der Praktikantin und dem Unternehmen von Beginn an Klarheit über den rechtlichen Rahmen des Praktikums zu geben.

Warum sind diese Hinweise im Vertrag so wichtig?
Weil viele rechtliche Fragen – etwa zu Vergütung, Versicherung, Arbeitszeit oder Kündigungsfristen – direkt von der Art des Praktikums und dem zugrunde liegenden rechtlichen Rahmen abhängen. Werden diese Punkte nicht eindeutig genannt, besteht die Gefahr, dass der Vertrag unklar bleibt oder falsch ausgelegt wird. Die allgemeinen Hinweise sorgen für Transparenz und zeigen, dass das Praktikum nicht nur formell, sondern auch rechtlich sauber organisiert ist. Für Schulen, Hochschulen oder spätere Arbeitgeber ist das ebenfalls ein Pluspunkt, wenn das Praktikum nachvollziehbar dokumentiert ist.

Welche Inhalte sollten in den allgemeinen Hinweisen stehen?
Neben der Art des Praktikums (freiwillig oder verpflichtend) gehören hier auch Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinein – zum Beispiel, ob der/die Praktikantin unter das Mindestlohngesetz fällt oder durch das Jugendarbeitsschutzgesetz besondere Rechte genießt. Zusätzlich kann vermerkt werden, dass der Vertrag in zweifacher Ausführung erstellt wurde, nur schriftlich geändert werden kann oder ob weitere Anlagen wie Tätigkeitsbeschreibungen oder Schweigepflichtvereinbarungen dazugehören. Auch der Hinweis, dass es keine mündlichen Nebenabreden gibt, ist üblich und sinnvoll.

Was passiert, wenn die allgemeinen Hinweise fehlen oder unvollständig sind?
Fehlen diese Angaben, kann es später zu Unsicherheiten kommen – etwa wenn unklar ist, ob eine Vergütung gezahlt werden muss oder welche Kündigungsfristen gelten. Auch bei der Anerkennung durch Schulen oder Hochschulen kann ein unvollständiger Vertrag zu Rückfragen oder Ablehnung führen. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass das Praktikum nicht sorgfältig vorbereitet wurde. Eine vollständige und gut formulierte Einleitung in Form allgemeiner Hinweise zeigt dagegen, dass das Praktikumsverhältnis ernst genommen wird – und schafft Sicherheit für beide Seiten.

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