Freiwilliges Praktikum

Bedeutung, Rechte & Gestaltung

Ein freiwilliges Praktikum ist mehr als nur eine Zwischenstation. Es ist eine bewusste Entscheidung, um beruflich voranzukommen – sei es zur Orientierung, zur Vorbereitung auf eine Ausbildung oder um bereits Gelerntes in der Praxis anzuwenden. Wer freiwillig ein Praktikum absolviert, zeigt Initiative, Lernbereitschaft und Engagement – Eigenschaften, die im Berufsleben geschätzt werden.

Anders als beim Pflichtpraktikum schreiben hier weder Schule noch Hochschule etwas vor. Praktikant/in und Unternehmen gestalten den Rahmen selbst – mit allen Freiheiten, aber auch mit einer gewissen Verantwortung. Denn gerade weil keine feste Struktur vorgegeben ist, kommt es auf eine klare Kommunikation, einen durchdachten Vertrag und realistische Erwartungen an.

Auf dein-Praktikumsvertrag.de zeigen wir Ihnen, was ein freiwilliges Praktikum ausmacht, worauf rechtlich zu achten ist und wie beide Seiten – Praktikant/in und Unternehmen – den größtmöglichen Nutzen aus der gemeinsamen Zeit ziehen können.

Was ist ein freiwilliges Praktikum?

Ein freiwilliges Praktikum ist – wie der Name schon sagt – nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird aus eigenem Antrieb und Interesse absolviert. Es dient meist der beruflichen Orientierung, dem Sammeln praktischer Erfahrungen oder der Vorbereitung auf eine Ausbildung, ein Studium oder den Berufseinstieg. Freiwillige Praktika können sowohl vor, während als auch nach einer Ausbildungs- oder Studienzeit stattfinden und sind zeitlich flexibler als Pflichtpraktika.

Typischerweise absolvieren Schulabgängerinnen, Studieninteressierte, Hochschulabsolventinnen oder Quereinsteiger/innen ein freiwilliges Praktikum, um einen bestimmten Beruf, ein Tätigkeitsfeld oder ein Unternehmen besser kennenzulernen. Auch im Rahmen eines Gap Years oder zur Überbrückung von Wartezeiten kommt ein freiwilliges Praktikum häufig zum Einsatz. Je nach Ziel und Ausgestaltung kann es wenige Wochen oder mehrere Monate dauern.

Rechtlich gilt: Ein freiwilliges Praktikum – insbesondere wenn es länger als drei Monate dauert – fällt unter das Arbeitsrecht.

Das bedeutet unter anderem, dass ab dem ersten Tag des vierten Monats der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden muss, sofern keine Ausnahme greift (z. B. Orientierungspraktikum vor dem Studium). Ebenso gelten Regelungen zu Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, Versicherungsbeiträgen und teilweise zur Sozialversicherungspflicht.

Da freiwillige Praktika in der Regel nicht durch eine Ausbildungsinstitution organisiert oder anerkannt werden, liegt die Verantwortung für die vertragliche Ausgestaltung vollständig bei den Vertragsparteien – also Praktikant/in und Unternehmen. Umso wichtiger ist ein sauber formulierter Praktikumsvertrag, der alle Vertragsinhalte regelt: Arbeitszeit, Vergütung, Aufgaben, Pflichten und Versicherungsschutz.

Ein freiwilliges Praktikum kann ein echter Karriereschritt sein – vorausgesetzt, es ist gut geplant, klar strukturiert und wird ernst genommen. Für Unternehmen bietet es die Chance, engagierte Nachwuchstalente kennenzulernen und frühzeitig zu fördern. Für Praktikant/innen ist es eine wertvolle Gelegenheit, Einblicke zu gewinnen, Netzwerke aufzubauen und die eigenen beruflichen Vorstellungen zu schärfen.

Ziele und Nutzen

des freiwilligen Praktikums

Ein freiwilliges Praktikum wird aus eigenem Antrieb absolviert – sei es zur beruflichen Orientierung, zur Vorbereitung auf ein Studium oder als Ergänzung zur eigenen Qualifikation.

Es bietet die Chance, praxisnahe Erfahrungen zu sammeln, ohne an feste Ausbildungspläne oder Studienordnungen gebunden zu sein.

Der Nutzen liegt vor allem darin, Arbeitsbereiche kennenzulernen, berufliche Interessen zu überprüfen und erste Einblicke in den Alltag eines bestimmten Berufsfelds zu erhalten. Viele nutzen freiwillige Praktika auch als Türöffner für den späteren Einstieg ins Berufsleben oder zur Überbrückung von Übergangsphasen.

Wer das Praktikum ernst nimmt, kann wertvolle Kontakte knüpfen, sich beruflich orientieren und gleichzeitig die eigene Motivation unter Beweis stellen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Im Gegensatz zum Pflichtpraktikum gelten beim freiwilligen Praktikum arbeitsrechtliche Standards – insbesondere dann, wenn es sich um ein längerfristiges Praktikum handelt.

Freiwillige Praktikant/innen, die länger als drei Monate im Unternehmen tätig sind, haben in der Regel Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, sofern es sich nicht um ein Orientierungspraktikum vor dem Studium handelt.

Auch Regelungen zur Arbeitszeit, zu Pausen, Urlaub und Kündigungsfristen finden Anwendung. Zudem besteht unter Umständen eine Sozialversicherungspflicht. Aus diesen Gründen ist ein schriftlicher Praktikumsvertrag unverzichtbar, um die Rahmenbedingungen für beide Seiten verbindlich festzuhalten und spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Verträge für freiwillige Praktika

Flexibel, klar und individuell


Ein freiwilliges Praktikum bietet viele Freiheiten – und braucht gleichzeitig eine klare Grundlage. Bei uns finden Sie nicht nur geeignete Vorlagen für freiwillige Praktika in verschiedensten Branchen, sondern auch einen flexiblen Vertragsgenerator, mit dem Sie ganz einfach einen individuell angepassten Praktikumsvertrag, inkl. eigenem Logo und Bedingungen, erstellen können – schnell, übersichtlich und sofort einsatzbereit.


Rolle des Unternehmens

und des Praktikanten

Da ein freiwilliges Praktikum nicht durch eine Bildungseinrichtung vorgeschrieben wird, liegt die Organisation vollständig in den Händen der Beteiligten.

Praktikant/innen sind verantwortlich für die Suche, Bewerbung und Vorbereitung – sie entscheiden selbst, welche Ziele sie verfolgen und welche Aufgaben sie übernehmen möchten.

Das Unternehmen wiederum sollte ein strukturiertes, gut betreutes Praktikum anbieten, das auf Lernen statt auf bloße Mithilfe ausgerichtet ist.

Die Qualität des freiwilligen Praktikums hängt maßgeblich davon ab, wie offen kommuniziert, betreut und begleitet wird. Wenn beide Seiten mit klaren Erwartungen und einer gewissen Verbindlichkeit starten, kann ein freiwilliges Praktikum zu einer besonders wertvollen Station im Lebenslauf werden.

Aufgaben und Tätigkeiten

im freiwilligen Praktikum

Die Aufgaben im freiwilligen Praktikum sollten sinnvoll auf die Interessen und das Qualifikationsniveau der Praktikant/innen abgestimmt sein.

Ziel ist es, neue Einblicke zu gewinnen, Verantwortung zu übernehmen und sich fachlich wie persönlich weiterzuentwickeln.

Je nach Branche und Berufsfeld können das Projektunterstützung, organisatorische Aufgaben, Recherchearbeiten oder kleinere eigene Teilprojekte sein.

Wichtig ist, dass der Lerneffekt im Vordergrund steht – nicht die reine Arbeitsleistung. Ein durchdachter Einsatzplan, feste Ansprechpersonen und regelmäßige Feedbackgespräche helfen, das Praktikum zu strukturieren und zum Erfolg zu führen. So wird aus einer freiwilligen Entscheidung ein echter Mehrwert für die berufliche Zukunft.

Häufige Fragen

über freiwillige Praktika


Was ist der Unterschied zwischen einem freiwilligen und einem Pflichtpraktikum?
Ein freiwilliges Praktikum wird – wie der Name sagt – nicht durch Schule, Hochschule oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben, sondern freiwillig zur beruflichen Orientierung, Weiterbildung oder Überbrückung gewählt. Im Gegensatz dazu ist ein Pflichtpraktikum ein fester Bestandteil eines Bildungsprogramms und muss absolviert werden, um einen Abschluss zu erlangen. Der Unterschied ist nicht nur inhaltlich relevant, sondern auch rechtlich: Freiwillige Praktika unterliegen arbeitsrechtlichen Regelungen – z. B. Mindestlohnpflicht, Urlaub und ggf. Sozialversicherung –, während bei Pflichtpraktika viele dieser Regelungen nicht greifen. Deshalb ist es wichtig, die Art des Praktikums vorab genau zu klären und im Vertrag eindeutig zu benennen.

Muss ein freiwilliges Praktikum bezahlt werden?
Das kommt auf die Dauer und den Zweck des Praktikums an. Bei freiwilligen Praktika, die länger als drei Monate dauern, besteht in der Regel ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn – aktuell 12,41 € pro Stunde (Stand 2025 dgb.de). Kürzere Praktika oder Orientierungspraktika vor dem Studium können von dieser Regelung ausgenommen sein, sofern es sich tatsächlich um eine kurzfristige berufliche Orientierung handelt. Auch wenn das Gesetz keine Vergütung vorschreibt, entscheiden sich viele Unternehmen freiwillig für eine angemessene Bezahlung oder Aufwandsentschädigung. Wichtig ist: Die Vergütungsfrage sollte immer im Praktikumsvertrag festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Wie lange darf ein freiwilliges Praktikum dauern?
Grundsätzlich gibt es keine gesetzlich festgelegte Maximaldauer für ein freiwilliges Praktikum. Viele dauern zwischen einem und sechs Monaten, manche auch länger – insbesondere im Rahmen von Übergangsphasen, z. B. vor dem Studium oder während eines Gap Years Gap Year geplant? Hier lang. Wichtig: Ab dem vierten Monat gelten meist die Regelungen des Mindestlohngesetzes. Wenn das Praktikum sehr lang dauert, sollte auch geprüft werden, ob es noch als Praktikum oder bereits als reguläres Beschäftigungsverhältnis einzustufen ist. Ein zu langes Praktikum mit dauerhaft produktiver Mitarbeit kann arbeitsrechtlich problematisch werden – hier ist eine sorgfältige Gestaltung des Vertrags entscheidend.

Braucht man für ein freiwilliges Praktikum immer einen Vertrag?
Ja, ein schriftlicher Praktikumsvertrag ist dringend zu empfehlen – und bei längeren Praktika auch rechtlich geboten. Darin sollten alle wichtigen Punkte geregelt sein: Beginn und Ende des Praktikums, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Tätigkeitsbereich sowie Hinweise zum Versicherungsschutz. Der Vertrag schützt beide Seiten – das Unternehmen vor Missverständnissen und der/die Praktikantin vor unklaren Bedingungen oder ungewollter Ausbeutung. Besonders bei freiwilligen Praktika, die keinem schulischen Rahmen unterliegen, ist der Vertrag die einzige verbindliche Grundlage für das Praktikumsverhältnis. Sie können auch unseren Generator für Praktikumsverträge nutzen.

Ist man im freiwilligen Praktikum versichert?
Der Versicherungsschutz im freiwilligen Praktikum hängt davon ab, ob und wie das Praktikum vergütet wird. In der Regel gelten freiwillige Praktikantinnen als Beschäftigte im Unternehmen und müssen daher in der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden – vor allem bei längerer Dauer oder wenn produktive Tätigkeiten übernommen werden. Eine Haftpflichtversicherung kann ebenfalls sinnvoll sein, insbesondere bei Tätigkeiten mit Verantwortung (z. B. Kundinnenkontakt, Technik, Datenverarbeitung). Da der Versicherungsschutz bei freiwilligen Praktika nicht automatisch über eine Schule oder Hochschule abgedeckt ist, sollte das Thema unbedingt im Vertrag geklärt und schriftlich dokumentiert werden.

Sorry. Cookies. Aber um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten, speichern wir Daten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Alle Cookies akzeptieren Cookies ablehnen